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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,27530)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.08.2019 - VerfGH 12/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,27530)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,27530)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 1/19

    Beschluss über "Gegenvorstellung"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19
    Erforderlich ist ein Vortrag, der dem Verfassungsgerichtshof eine umfassende verfassungsrechtliche Sachprüfung ohne weitere Nachforschungen etwa durch Beiziehung mehr oder weniger umfangreicher Akten des Ausgangsverfahrens ermöglicht (vgl. VerfGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1 -, S. 4 des Beschlussabdrucks).

    Zu einer substantiierten sowie aus sich heraus verständlichen Begründung gehört insbesondere, dass die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen sowie die weiteren in Bezug genommenen und zur Prüfung der jeweiligen Rüge erforderlichen Unterlagen entweder selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (vgl. VerfGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19 -, S. 9 des Beschlussabdrucks).

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19
    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 -, juris, Rn. 2).
  • BGH, 06.12.2018 - V ZR 239/17

    Zusammenrechnen der Verkehrswerte mehrerer Wohnungseigentumseinheiten desselben

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19
    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17 -, juris, Rn. 1).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19
    Die Beurteilung obliegt dem Verfassungsgericht; es ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2 -, juris, Rn. 23, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N. und Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N. und Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 21/24

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtzulassung als Beistand in einem zivilrechtlichen

    Eine Anhörungsrüge ist in diesem Sinne offensichtlich unzulässig, wenn mit ihr keine Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt oder dabei nicht aufgezeigt wird, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, und vom 4. Juli 2023 - VerfGH 37/23.VB-1, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 4/22

    Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen

    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 135/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Beratungshilfe

    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17; vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 14; und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 15).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 65/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel

    bb) Indem die Beschwerdeführer ihre Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlüsse vom 28. November und 2. Dezember 2019 am 23. Dezember 2019 parallel zu den vor dem Oberverwaltungsgericht erhobenen Anhörungsrügen eingelegt haben, haben sie sowohl den nach § 54 Satz 1 VerfGHG gebotenen Rechtsweg erschöpft als auch gemäß § 55 Abs. 1 VerfGHG die Monatsfrist gewahrt, ohne dass der Entscheidung bedarf, ob die Anhörungsrügen zum Rechtsweg gehörten oder von vorneherein aussichtslos waren (vgl. dazu: VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 5 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem

    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23; vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 11; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8 m. w. N.; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 14).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 49/19

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen

    Solche muss der Beschwerdeführer daher nicht vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde einlegen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6, und vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend nachehelichen Unterhalt

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 46/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 37/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigter in einem

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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 12/19.VB-2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33540
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 12/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,33540)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.10.2019 - VerfGH 12/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,33540)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - VerfGH 12/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,33540)
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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19, VerfGH 12/19   

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https://dejure.org/2019,6866
VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19, VerfGH 12/19 (https://dejure.org/2019,6866)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 26.03.2019 - VerfGH 11/19, VerfGH 12/19 (https://dejure.org/2019,6866)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 26. März 2019 - VerfGH 11/19, VerfGH 12/19 (https://dejure.org/2019,6866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Verfassungsbeschwerde und einstweilige Anordnung

  • Justiz Thüringen

    § 34a Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 60a Abs 2c AufenthG 2004
    Verletzung des Willkürverbots (Art 2 Abs 1 Verf TH) durch nicht nachvollziehbare verwaltungsgerichtliche Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Die Schwelle einer Verletzung des Willkürverbots wird erst dann überschritten, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 [13] = juris Rn. 38) und etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 -, BVerfGE 96, 189 [203] = juris Rn. 49).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass die Überprüfung der Anwendung von Bundesrecht auf Einhaltung der im Grundgesetz und der Thüringer Verfassung inhaltsgleich geregelten und deshalb die Landesgerichte auch landesverfassungsrechtlich bindenden Grundrechte (Art. 142 GG; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, juris Rn. 75) umso umfassender möglich ist, je mehr das Bundesrecht den Landesgerichten Spielraum zur Konkretisierung lässt.
  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Nicht erkennbar ist zudem, dass sich die Entscheidung mit den grundrechtlichen Anforderungen auseinandersetzt, die - wie hier - bei einer geltend gemachten Suizidgefahr auch im Rahmen des Dublin-Verfahrens zu beachten sind (vgl. auch EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - Rs. C-578/16 PPU -, Rn. 74 ff.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Die Schwelle einer Verletzung des Willkürverbots wird erst dann überschritten, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 [13] = juris Rn. 38) und etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 -, BVerfGE 96, 189 [203] = juris Rn. 49).
  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die Gesetzesanwendung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und unangemessen ist (dazu etwa: ThürVerfGH, Beschluss vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09 -, juris Rn. 21; ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 -, juris Rn. 26).
  • VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08

    Verletzung des Willkürverbots und anderem

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Gegen das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung versto- ßen, sondern nur dann, wenn die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Rechts von dem durch den Gesetzeswortlaut vorgegebenen und durch Rechtsprechung und Schrifttum näher beschriebenen Normverständnis so weit abweichen, dass diese Divergenz mit dem Recht nicht mehr übereinstimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).
  • VerfGH Thüringen, 12.09.2018 - VerfGH 28/17

    Beschluss über Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Thüringer

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Die vorliegenden Kriterien entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VerfGH 28/17 -, Seite 8 f. des amtlichen Umdrucks).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.11.2000 - VGH B 10/00

    Umfang der Kontrollbefugnis der Landesverfassungsgerichte; Kontrolle der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Gründe, die Zuständigkeit eines Landesverfassungsgerichts allein darauf zu beschränken, ob Landesgerichte in den jeweiligen Ausgangsverfahren mit dem Grundgesetz inhaltsgleiche verfahrensrechtliche Gewährleistungen der Landesverfassung bei der Anwendung von bundesgesetzlich geregeltem Verfahrensrecht beachtet haben, sind nicht ersichtlich (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - ThürVerfGH 52/16 -, juris Rn. 47; BerlVerfGH, Beschluss vom 8. März 2000 - 12 A/00, 12/00 -, juris Rn. 12; VerfGH RP, Beschluss vom 15. November 2000 - VGH B 10/00 -, juris Rn. 12 f.).
  • VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die Gesetzesanwendung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und unangemessen ist (dazu etwa: ThürVerfGH, Beschluss vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09 -, juris Rn. 21; ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 -, juris Rn. 26).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung

    Die Schwelle einer Verletzung des Willkürverbots wird erst dann überschritten, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt und etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird (ThürVerfGH, Beschluss vom 26. März 2019 - VerfGH 11/19, VerfGH 12/19 eAO -, S. 13 des amtlichen Umdrucks m. w. N.).
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